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   BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00   

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https://dejure.org/2000,5056
BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00 (https://dejure.org/2000,5056)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2000 - 3 StR 472/00 (https://dejure.org/2000,5056)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00 (https://dejure.org/2000,5056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch - Schutzbefohlene - Strafverfolgungsverjährung - Strafverfolgung - Kognitionspflicht - Strafausspruch - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 154 a; ; StPO § 264; ; StGB § 174 Abs. 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1, § 78 Abs. 1
    Verjährung bei Tateinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00
    Das Landgericht hatte bezüglich dieser Tat die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 StPO auf den Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschränkt, weil "die mitangeklagte versuchte sexuelle Nötigung" weder für die festzusetzende Einzelstrafe noch die zu bildende Gesamtstrafe ins Gewicht falle, ist eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Verjährung nicht möglich, ist die nach § 154 a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung aber wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315 ff.; 32, 84, 85).

    Das Urteil des 4. Strafsenats vom 15. September 1983 (BGHSt 32, 84) steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00
    Zwar können auch verjährte Straftaten, wenn auch nicht mit dem ihnen als unverjährte ansonsten zukommenden vollen Gewicht, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (s. etwa BGHSt, 41.305, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 und 24).
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00
    Das Landgericht hatte bezüglich dieser Tat die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 StPO auf den Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschränkt, weil "die mitangeklagte versuchte sexuelle Nötigung" weder für die festzusetzende Einzelstrafe noch die zu bildende Gesamtstrafe ins Gewicht falle, ist eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Verjährung nicht möglich, ist die nach § 154 a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung aber wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315 ff.; 32, 84, 85).
  • BGH, 12.08.1980 - 1 StR 422/80

    Einbeziehung einzelner abtrennbarer Teile einer als fortgesetzte Handlung

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00
    Das Landgericht hatte bezüglich dieser Tat die Strafverfolgung gemäß § 154 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 StPO auf den Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB beschränkt, weil "die mitangeklagte versuchte sexuelle Nötigung" weder für die festzusetzende Einzelstrafe noch die zu bildende Gesamtstrafe ins Gewicht falle, ist eine Verurteilung nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB wegen Verjährung nicht möglich, ist die nach § 154 a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung aber wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGHSt 22, 105, 106; 29, 315 ff.; 32, 84, 85).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 23.11.2000 - 3 StR 472/00
    Zwar können auch verjährte Straftaten, wenn auch nicht mit dem ihnen als unverjährte ansonsten zukommenden vollen Gewicht, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (s. etwa BGHSt, 41.305, 309; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 20 und 24).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Ist eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern gemäß §§ 96 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Fall III. B. 6.2 der Urteilsgründe nicht möglich, weil nicht festgestellt werden kann, dass der Angeklagte den unerlaubten Aufenthalt der Nepalesen G., C., Bh. und Ch. in der Bundesrepublik Deutschland fördern wollte, wäre die mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 18. April 2019 nach § 154a Abs. 1 StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung des versuchten gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern nach Portugal gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b), Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4, Abs. 3 AufenthG, § 22, § 23 Abs. 1 StGB nach § 154a Abs. 3 StPO wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00 Rn. 5 und Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15 Rn. 32; Schnabl in: SSW-StPO, 4. Aufl., § 154a Rn. 17).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    aa) Ist nach einer Beschränkung gemäß § 154a StPO eine Verurteilung wegen des verbliebenen Straftatbestandes nicht möglich, ist die nach § 154a StPO ausgeschiedene Gesetzesverletzung wieder in das Verfahren einzubeziehen, um der umfassenden gerichtlichen Kognitionspflicht (§ 264 StPO) zu genügen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83, BGHSt 32, 84, 85; Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00, NStZ-RR 2001, 263, bei Becker; Urteil vom 4. April 2002 - 3 StR 405/01 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Feststellungen zu den Grundlagen des Freispruchs können in der hier gegebenen Konstellation (Freispruch unter Außerachtlassung eines tateinheitlichen strafrechtlich relevanten Geschehens) zwar grundsätzlich bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1983 - 4 StR 535/83 -, BGHSt 32, 84, 86 ff. (Der 4. Strafsenat hat dort entschieden, dass die rechtsfehlerfreien Feststellungen, auf deren Grundlage der Tatrichter den dortigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlages freigesprochen hatte, von der Urteilsaufhebung nicht mit umfasst werden, wenn die Staatsanwaltschaft mit ihrer erfolgreichen Revision allein geltend macht, dass es der Tatrichter unter Verstoß gegen § 264 StPO unterlassen hatte, den zuvor gemäß § 154a Abs. 2 StPO aus den Verfahren ausgeschiedenen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wieder einzubeziehen, nachdem er zu dem Ergebnis gelangt war, dass eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages nicht in Betracht kommt.); vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 StR 472/00 -, BGHR StPO § 353 II Teilaufhebung 2).
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